Nachträglicher Druck von Bewirtungsbeleg ?

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Re: Nachträglicher Druck von Bewirtungsbeleg ?

von pichel » Di 20. Nov 2018, 19:55

Hallo Thomas,

nach meinem Verständnis der GoBD ist der Bewirtungsbeleg Teil des Kassenbons. Nach einer Tageserfassung darf der Kassenbon nicht mehr geändert werden (eigentlich darf er gar nicht geändert werden, höchstens eben storniert). Deswegen kann man aus einem normalen Bon nach der Tageserfassung keinen Bewertungsbogen mehr machen.

Wenn noch keine Tageserfassung vorgenommen wurde, geschieht eine Umwandlung in einem Bewirtungsbeleg nur über den Weg der Stornierung und Neuerstellung eines Bons. Die Möglichkeit gibt es natürlich nach einer Tageserfassung nicht mehr.

Viele Grüße,

Stefan

Nachträglicher Druck von Bewirtungsbeleg ?

von Kurdirektor » Di 20. Nov 2018, 17:42

Hallo Stefan,

gibt es eine Möglichkeit rückwirkend nach Kassenabschluss einen Bewirtungsbeleg zu drucken? Mir ist nur die Möglichkeit des Bondrucks bekannt.

Danke für Deine Antwort
Thomas
Hotel Lindenhof

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