von pichel » So 14. Nov 2021, 13:03
Hallo Sven,
ich bin mir ziemlich sicher, dass man das rechtskonform umsetzen kann. Müsste ich mit OrderSprinter Geld verdienen, würde ich vermutlich viel Zeit investieren, Geld in die Hand nehmen und mich professionell beraten lassen, wie es wahrscheinlich auch die Anbieter der kommerziellen Lösungen machen.
Zu deiner Frage mit der Adressangabe. Das ist noch nicht möglich. Der Grund ist wieder weniger technischer Natur. Ich glaube, dass man die Informationen zu einem Gast löschen muss, wenn der Gast das erfragt bzw. gibt es ja den Grundsatz der Datensparsamkeit, demnach man personenbezogene Daten nur so weit erheben und speichern darf, wie sie im Rahmen der Abwicklung nötig ist. Daher versioniere ich die Gästedaten auch nicht. Wenn ich nun aber einen Bon mit all diesen Daten ausstelle, und später wird der Datensatz gelöscht oder verändert, so würde ein erneutes Ausdrucken des Bons anders aussehen und ist sicher nicht im Sinne der GoBD. Man müsste also die Daten intern pro Kassenbon in Textform bzw. mit Link auf eine Version des Gasttextes speichern. Und ob das im Sinne der DSVGO ist, kann ich einfach nicht abschätzen.
Viele Grüße,
Stefan
Hallo Sven,
ich bin mir ziemlich sicher, dass man das rechtskonform umsetzen kann. Müsste ich mit OrderSprinter Geld verdienen, würde ich vermutlich viel Zeit investieren, Geld in die Hand nehmen und mich professionell beraten lassen, wie es wahrscheinlich auch die Anbieter der kommerziellen Lösungen machen.
Zu deiner Frage mit der Adressangabe. Das ist noch nicht möglich. Der Grund ist wieder weniger technischer Natur. Ich glaube, dass man die Informationen zu einem Gast löschen muss, wenn der Gast das erfragt bzw. gibt es ja den Grundsatz der Datensparsamkeit, demnach man personenbezogene Daten nur so weit erheben und speichern darf, wie sie im Rahmen der Abwicklung nötig ist. Daher versioniere ich die Gästedaten auch nicht. Wenn ich nun aber einen Bon mit all diesen Daten ausstelle, und später wird der Datensatz gelöscht oder verändert, so würde ein erneutes Ausdrucken des Bons anders aussehen und ist sicher nicht im Sinne der GoBD. Man müsste also die Daten intern pro Kassenbon in Textform bzw. mit Link auf eine Version des Gasttextes speichern. Und ob das im Sinne der DSVGO ist, kann ich einfach nicht abschätzen.
Viele Grüße,
Stefan