Hallo,
Ende November hatte ich ein Gespräch mit einem Prüfer, der eine detaillierte Kassenprüfung in einem Betrieb vorgenommen hat und dabei festgestellt hat, dass sein Prüfprogramm beim Einlesen eines von OrderSprinter erstellten DSFinv-k Exports Fehler gemeldet hatte.
Als ich mit OrderSprinter angefangen habe, gab es nur einen Nummernkreis und der DSFinv-k Export war korrekt. Später habe ich OrderSprinter um verschiedene Features erweitert, so konnte man Barein-/auslagen verbuchen, Gutscheine erstellen, Bons auf Gäste ausstellen, Trinkgelder gesondert erfassen. Für diese verschiedenen Bontypern habe ich Nummernkreise definiert, was auch prinzipiell noch in Ordnung war. Allerdings habe ich diese Nummernkreise durch einen vorangestellten Buchstaben mit Bindestrich ("V-123") kenntlich gemacht. Und das ist nicht erlaubt und führt zu Fehlern bei der Verarbeitung in den Prüfprogrammen. Stattdessen hätte ich die Nummernkreise durch einen entsprechenden Vorgangstypen ausweisen müssen, entsprechend im Handbuch erkären müssen usw.
Ich weiß mittlerweile, dass dem Anwender dadurch kein Nachteil entstanden ist und viele andere POS-Programme mit ähnlichen Problemen behaftet sind. Zudem bietet OrderSprinter noch ganz viele andere Exporte, anhand Prüfer checken können, ob alles korrekt verbucht wurde. Aber ich habe den Qualitätsanspruch, dass meine Software korrekte Exports produziert, die vom Finanzamt nicht beanstandet werden können.
Ich weise auf das Problem auf der Downloadseite hin und habe es auf der Unterseite "Kassensichv" beschrieben (allerdings ist der Stand Ende Nov 2025, mittlerweile hatte ich etwas Zeit, mich damit mehr zu beschäftigen):
https://www.ordersprinter.de/kassenmani ... gesetz.php
Bevor ich irgendetwas anderes an der Software mache, werde ich das oben beschrieben Problem korrigieren. Da es konzeptueller Änderungen bedarf, benötige ich dafür mindestens zwei Tage konzentrierten durcharbeitens - und das hat mir bisher gefehlt.
Gruß,
Stefan