Achtung bei Trinkgeldzahlungen! Bitte beachten!
Verfasst: So 14. Nov 2021, 20:25
				
				Hallo,
so wie es sich im Moment für mich darstellt, habe ich die Definition der Gechäftsvorfalltypen TrinkgeldAG und TrinkgeldAN in der DSFinvk falsch interpretiert. Daher ist die Verbuchung von Trinkgeldeinnahmen seit Einführung der Funktion im Wechselgeldbereich von OrderSprinter vermutlich aus steuerrechtlicher Sicht nicht korrekt (die Verbuchung der Trinkgeldauszahlungen betrachte ich allerdings weiterhin als korrekt umgesetzt.) Ich werde versuchen, dies möglichst zeitnah in einer neuen Version zu korrigieren. Es wird allerdings nicht möglich sein, alte Einnahmen nachträglich zu korrigieren, weil sie ja zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls signiert werden müssen.
Bis dahin empfehle ich allen Anwendern, das Trinkgeld nicht beim Kassieren in den betrieblichen Kassenbestand aufzunehmen, sondern zum Beispiel den Gästen ein Sparschweinchen am Ausgang hinzustellen und diese Einnahmen später an die Arbeitnehmer zu verteilen. Sowie ich es verstanden habe, ist man dann auf der rechtlich sicheren Seite.
Gruß,
Stefan
			so wie es sich im Moment für mich darstellt, habe ich die Definition der Gechäftsvorfalltypen TrinkgeldAG und TrinkgeldAN in der DSFinvk falsch interpretiert. Daher ist die Verbuchung von Trinkgeldeinnahmen seit Einführung der Funktion im Wechselgeldbereich von OrderSprinter vermutlich aus steuerrechtlicher Sicht nicht korrekt (die Verbuchung der Trinkgeldauszahlungen betrachte ich allerdings weiterhin als korrekt umgesetzt.) Ich werde versuchen, dies möglichst zeitnah in einer neuen Version zu korrigieren. Es wird allerdings nicht möglich sein, alte Einnahmen nachträglich zu korrigieren, weil sie ja zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls signiert werden müssen.
Bis dahin empfehle ich allen Anwendern, das Trinkgeld nicht beim Kassieren in den betrieblichen Kassenbestand aufzunehmen, sondern zum Beispiel den Gästen ein Sparschweinchen am Ausgang hinzustellen und diese Einnahmen später an die Arbeitnehmer zu verteilen. Sowie ich es verstanden habe, ist man dann auf der rechtlich sicheren Seite.
Gruß,
Stefan